Baumfällung


Für Fällungen gelten folgende Voraussetzungen:
  • Erhaltung und Pflege des Baumbestandes
  • Abwehr potenzieller Gefahren
  • - Schutz umliegender Vegetation und Gebäude
    - Gefahrenabwendung geschädigter Bäume
    - Verkehrssicherheit
  • Verbesserung der Lichtverhältnisse für Natur und Mensch
  • Schaffung von Baufreiheit